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Exportkontrolle und Wissenschaft – Informationen des BAFA

Die deutschen Exportkontrollbestimmungen sind streng und gelten nicht nur für Waren. Auch Exporte von Software oder Technologie oder die Erbringung technischer Dienstleistungen im In- und Ausland können genehmigungspflichtig sein. Dabei gilt die Exportkontrolle im Bereich des Technologietransfers nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Wissenschaftler, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen tätig sind und über ein entsprechendes technisches Know-how verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend weitergeben. Dies gilt je nach Art der Technologie und nicht nur dann, wenn der Empfänger als kritisch oder das Land als sensibel eingestuft ist.

Das BAFA stellt auf seiner Website Informationen für Mitarbeiter an Universitäten und Forschungseinrichtungen zum Thema Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia) bereit.
 

Ein AWA-Webinar informiert Sie zum Thema:

// Exportkontrolle und Academia
Grundlagen für die Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung
15.06.2020 von 09:00 bis 10:30 Uhr

Das Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Grundlagen des Exportkontrollrechts und zeigt die speziellen Anforderungen an akademische Einrichtungen.

Quellenangaben

Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Internal Compliance Programme – ICP

Nächster Termin:

  • 18.05.2020 von 14:30 bis 16:00 Uhr

Sanktionslistenprüfung und deren Umsetzung im Unternehmen

Nächster Termin:

  • 19.05.2020 von 14:30 bis 16:00 Uhr

Technologiekontrolle – Grundlagen

Nächster Termin:

  • 19.06.2020 von 09:30 bis 11:00 Uhr

Technologiekontrolle Spezial I – Immaterielle Übertragung und Bereitstellung

Nächster Termin:

  • 23.06.2020 von 13:30 bis 15:00 Uhr

Technologiekontrolle Spezial II – Genehmigungsverfahren und Verfahrenserleichterungen

Nächster Termin:

  • 26.06.2020 von 09:30 bis 11:00 Uhr

Technologiekontrolle Spezial III – Kontrolle von Dienstleistungen

Nächster Termin:

  • 29.06.2020 von 09:30 bis 11:00 Uhr