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Elektronischer Informationsaustausch (INF) bei aktiver und passiver Veredelung

(Österreich) Der standardisierte Informationsaustausch zwischen den Zollstellen sowie zwischen Zollstellen und den Wirtschaftsbeteiligten erfolgte bisher papiergestützt. Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) gilt der Grundsatz, dass jede Form der Kommunikation mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen soll.

Mit 1. Juni 2020 wird daher von der Europäischen Kommission ein elektronisches Informations- und Kommunikationsverfahren (INF) eingeführt. Die Grundlagen dafür finden sich im UZK, sowie in den dazu ergangenen Verordnungen und Beschlüssen. Der elektronische Informationsaustausch ersetzt nicht nur das bisherige Papierverfahren, sondern sieht auch neue Verfahrensschritte vor, die den digitalisierten Austausch von Informationen und Daten Rechnung tragen.

Die Europäische Kommission sieht den Start des Echtbetriebes mit 1. Juni 2020 vor. Diese allgemeine Information dient dazu, den Wirtschaftsbeteiligten eine Ersteinschätzung zu ermöglichen, inwieweit sie von dem neuen Verfahren betroffen sein werden. Nähere Informationen sowie ein Benutzerhandbuch zum Umgang mit dem elektronischen INF-System werden nach erfolgreichem Abschluss des derzeit laufenden Testverfahrens zur Verfügung gestellt.

Das Verfahren INF sieht folgende Varianten vor:

  • Aktive Veredelung EX/IM und passive Veredelung EX/IM, wenn ein oder mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind; EX/IM bedeutet, dass das Verfahren mit dem Export eröffnet, und mit dem Import erledigt wird
  • Aktive Veredelung IM/EX und passive Veredelung IM/EX, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, IM/EX bedeutet, dass das Verfahren mit dem Import eröffnet und mit dem Export erledigt wird
  • Informationen über die Höhe der Einfuhrabgaben, allfälliger Sicherheiten oder das Bestehen handelspolitischer Maßnahmen


Hinweis: Das neue elektronische INF-Verfahren betrifft nur die aktive und passive Veredelung. Andere Verfahren oder Themengebiete wie Vorübergehende Verwendung, Ursprung und Präferenzen sowie Rückwaren sind davon nicht betroffen.

Die Anwendung für die Wirtschaftsbeteiligten ist das Information Specific Trader Portal (INF-STP) als Teil des EU Customs Trader Portal (EUCTP). Der Zugang wird analog zu Customs Desicions Austria (CDA) über das Unternehmensserviceportal (USP) geregelt. Dort muss das bestehende Benutzerkonto um das entsprechende Verfahrensrecht (INF STP) erweitert werden.

Aufgrund des elektronischen Verfahrens wird auf eine Neuerung im Verfahrensablauf hingewiesen. Der bewilligungserteilenden Zollbehörde sind vor Beginn des Zollverfahrens die relevanten Bewilligungsdaten (Warennummer, Menge, Wert etc.) im INF-System vom Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von der Zollbehörde überprüft und bestätigt. In weiterer Folge werden diese im INF-System transaktionsbezogen im Rahmen der Abfertigung von den beteiligten Zollstellen an- bzw. abgeschrieben.

Detailinformationen werden im Rahmen des e-Zoll Forums am 20. Mai 2020 präsentiert.

Quellenangaben

Bundesministerium für Finanzen

Newsletter des BMF vom 12. Mai 2020

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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