Aufgrund der coronabedingten restriktiven Schutzmaßnahmen, hat die Europäische Kommission mit bestimmten Ländern Maßnahmen abgestimmt, die dafür sorgen sollen, dass während der Krise und bis auf weitere Mitteilung, auch die Vorlage eines nicht im Original vorgelegten Präferenznachweises für die Gewährung einer Präferenzbehandlung ausnahmsweise akzeptiert werden kann (z.B. eingescannte Kopie in Papierform oder per E-Mail übermittelt).
Quellenangaben
Guidance on Customs issues related to the COVID-19 emergency
Informationen zu Vereinfachungen bei präferenziellen Einfuhren
Europäische Kommission
Generalzolldirektion
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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