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Vereinfachungen bei präferenziellen Einfuhren

Aufgrund der coronabedingten restriktiven Schutzmaßnahmen, hat die Europäische Kommission mit bestimmten Ländern Maßnahmen abgestimmt, die dafür sorgen sollen, dass während der Krise und bis auf weitere Mitteilung, auch die Vorlage eines nicht im Original vorgelegten Präferenznachweises für die Gewährung einer Präferenzbehandlung ausnahmsweise akzeptiert werden kann (z.B. eingescannte Kopie in Papierform oder per E-Mail übermittelt).

Quellenangaben

Guidance on Customs issues related to the COVID-19 emergency
Informationen zu Vereinfachungen bei präferenziellen Einfuhren

Europäische Kommission
Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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