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EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Am 12. September 2018 hat der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2019 verlängert.

Dabei geht es um Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten derzeit für 155 Personen und 44 Einrichtungen.
 

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1230

BESCHLUSS (GASP) 2018/1237

EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bis zum 15. März 2019

Europäischer Rat

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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