Am 12. September 2018 hat der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2019 verlängert.
Dabei geht es um Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten derzeit für 155 Personen und 44 Einrichtungen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1230
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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