Die Generalzolldirektion informiert über die Einfuhr von Fahrzeugen, die bestimmten Tätigkeiten in der EU unterzogen werden.
Dabei geht es um die Abgrenzung der Zollverfahren aktive Veredelung und vorübergehende Verwendung im Hinblick auf Fahrzeuge. Z.B. sind Reparaturen von Fahrzeugen in beiden Verfahren zulässig. Dagegen ist ein Umbau bzw. ein Tuning von Fahrzeugen nur in der aktiven Veredelung zulässig. Die korrekte Zuordnung der beabsichtigten Tätigkeiten zum zutreffenden Zollverfahren ist für die Einhaltung von ggf. erforderlichen Formalitäten entscheidend.
Außerdem informiert zoll.de über das Erteilen einer Bewilligung der aktiven Veredelung.
Als Hilfestellung listet das Schreiben in der Anlage einige häufig vorkommende Tätigkeiten auf und ordnet diese dem jeweils zulässigen bzw. erforderlichen Zollverfahren zu.
Details finden Sie in diesem Informationsschreiben.
Quellenangaben
Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen, die bestimmten Tätigkeiten in der EU unterzogen werden
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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