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EU verlängert Sanktionen gegen die Krim

Der EU-Rat hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Halbinsel Krim und Sewastopol bis zum 23. Juni 2019 verlängert.

Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für die Einfuhr von Waren, Inves­titionen auf der Krim oder in Sewastopol, Tourismusdienstleistungen, die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen. 

Quellenangaben

BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES

Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols

Europäischer Rat

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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