Der EU-Rat hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Halbinsel Krim und Sewastopol bis zum 23. Juni 2019 verlängert.
Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für die Einfuhr von Waren, Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, Tourismusdienstleistungen, die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen.
Quellenangaben
BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES
Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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