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EU-Terroristenliste: Verlängerung der Sanktionen

Der Rat der EU hat die Gültigkeitsdauer der EU-Terroristenliste verlängert. In der Liste werden Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.

Die Maßnahmen bestehen aus dem Einfrieren von Geldern und sonstigen Vermögenswerten. Außerdem ist es Wirtschaftsteilnehmern aus der EU untersagt, den Personen, Vereinigungen und Körperschaften auf der Liste Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2020/19

EU-Terroristenliste: Verlängerung der Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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