Der Rat der EU hat die Gültigkeitsdauer der EU-Terroristenliste verlängert. In der Liste werden Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.
Die Maßnahmen bestehen aus dem Einfrieren von Geldern und sonstigen Vermögenswerten. Außerdem ist es Wirtschaftsteilnehmern aus der EU untersagt, den Personen, Vereinigungen und Körperschaften auf der Liste Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2020/19
EU-Terroristenliste: Verlängerung der Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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