Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/434 vom 15.03.2022 die Einfuhrkontingente im Rahmen der EU-Stahlschutzmaßnahmen angepasst. Nach der Einführung von Einfuhrverboten für Stahl aus Belarus und Russland werden die Quoten, die diesen beiden Ländern zuvor zugeteilt waren, anteilig auf andere Ausfuhrländer umverteilt.
Die geänderten Kontingente gelten seit dem 1. April 2022. Die Quoten werden nach Produktkategorien umverteilt. Die Einfuhrverbote sehen eine dreimonatige Übergangsfrist vor, um bestehende Verträge abzuwickeln. Während des Übergangszeitraums dürfen grundsätzlich Waren weiterhin in die EU eingeführt werden. Das betrifft solche Waren, die im Rahmen von Verträgen gekauft wurden, die vor dem Stichtag geschlossen wurden – einschließlich Nebenverträgen, die für die Ausführung bestehender Verträge erforderlich sind.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2022/434
EU passt Stahlschutzquoten nach Einfuhrverboten gegenüber Russland und Belarus an
EUR-Lex
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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