Das BAFA hat am 31. März 2022 die Verlängerung bzw. Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG) im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe AWA-News vom 31. März 2022).
Eine ATLAS-Meldung weist auf Änderungen in Bezug auf zugelassene Bestimmungsziele in diesem Kontext hin.
So wurde in der AGG Nr. 17 der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Russische Föderation reduziert.
In den AGGs Nr. 18 und Nr. 25 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Länder Äthiopien, Burkina Faso und Marokko reduziert.
In der AGG Nr. 19 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Länder Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate reduziert.
Die Änderungen traten am 1. April 2022 in Kraft.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Webinar- und Seminartipps:
Exportkontrolle Refresher
Nächste Termine:
- 07.04.2022 MS Teams
- 09.06.2022 in Frankfurt a.M.
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Nächste Termine:
- 28.04.2022 GoToWebinar
- 23.05.2022 MS Teams
Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter
Nächste Termine:
- 29.06.2022 MS Teams
- 22.09.2022 in Münster