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EU-Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2023

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.

Die KN ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.

Rechtgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2022/1998 im EU-Amtsblatt L vom 31. Oktober 2022 veröffentlicht.

Quellenangaben

Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2023

EU-Amtsblatt L 282

Europäische Kommission

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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