Am 1. November 2022 tritt ein neues Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau in Kraft, das den Handel für Unternehmen erleichtern soll.
Das Abkommen beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) durch die EU und die Republik Moldau. So können Wirtschaftsbeteiligte, die bestimmte Kriterien erfüllen, von vereinfachten Zollregelungen profitieren. Dazu zählen z.B. weniger Zollkontrollen und eine bevorzugte Behandlung bei der Zollabfertigung.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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