Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR/„European Union Deforestation Regulation”) sollte ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll den Unternehmen jedoch eine zusätzliche Frist von 12 Monaten zur Vorbereitung eingeräumt werden.
Diese Änderung wurde aufgrund von Rückmeldungen und Bedenken von Unternehmen und Partnerländern vorgenommen, die mehr Zeit benötigen, um sich auf die neuen Anforderungen der EUDR vorzubereiten.
Ziel der EUDR ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen, indem das Angebot und der Handel mit bestimmten Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung in Zusammenhang stehen, reguliert werden. Dazu gehören Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Dazu gehören die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards.
Die Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Nur wenn beide dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, wird die Verordnung tatsächlich verschoben. Sie würde dann für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 gelten.
Quellenangaben
EU-Pressemitteilung
Europäische Kommission
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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