Das Europäische Parlament hat der Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Betroffene Unternehmen erhalten damit ein Jahr mehr Zeit, sich auf die Anforderungen der Richtlinie vorzubereiten. Große Unternehmen müssen die Verpflichtungen der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026.
Zudem nahm das Europäische Parlament weitere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den drei bestehenden Kategorien „geringes Risiko“, „normales Risiko“ und „hohes Risiko“.
Für Länder, die der Kategorie „kein Risiko“ zugeordnet werden, d.h. Länder mit stabiler oder steigender Waldflächenentwicklung, gelten deutlich geringere Anforderungen, da das Entwaldungsrisiko vernachlässigbar oder nicht vorhanden ist.
Die Änderungen der Verordnung bedürfen nun noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und des Rates. Sie werden im Rahmen des Trilog-Verfahrens nachverhandelt. Ein in diesen Verhandlungen erzielter Kompromiss muss anschließend von Rat und Parlament gebilligt werden und wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Quellenangaben
EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für Umsetzung bekommen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
Webinar-/Seminartipps:
Das Lieferkettengesetz in Unternehmen
Nächster Termin:
- 16.12. bis 17.12.2024 in Hamburg
Zoll Refresher
Nächster Termin:
- 27.01. bis 29.01.2025 Online
Zoll Update 2025
Nächste Termine:
- 29.01.2025 in Esslingen
- 13.02.2025 in Düsseldorf