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Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der sogenannten Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht (Verordnung (EU) Nr. 2021/821). Die Delegierte Verordnung trat am 8. November 2024 in Kraft (siehe hierzu auch AWA-News vom 30. September 2024).

Die Dual-Use-Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Die Dual-Use-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen, technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sicherheits- und außenpolitische Ziele zu unterstützen sowie Klarstellungen und Präzisierungen vorzunehmen. Diese Aktualisierungen stellen sicher, dass die Verordnung aktuell bleibt, auf neue Bedrohungen reagieren kann, den Handel erleichtert und gleichzeitig die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gewährleistet.

Quellenangaben

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-use-Verordnung

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547 der Kommission vom 5. September 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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