Die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der sogenannten Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht (Verordnung (EU) Nr. 2021/821). Die Delegierte Verordnung trat am 8. November 2024 in Kraft (siehe hierzu auch AWA-News vom 30. September 2024).
Die Dual-Use-Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Die Dual-Use-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen, technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sicherheits- und außenpolitische Ziele zu unterstützen sowie Klarstellungen und Präzisierungen vorzunehmen. Diese Aktualisierungen stellen sicher, dass die Verordnung aktuell bleibt, auf neue Bedrohungen reagieren kann, den Handel erleichtert und gleichzeitig die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gewährleistet.
Quellenangaben
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-use-Verordnung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
Webinar-/Seminartipps:
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Nächster Termin:
- 11.12.2024 in München
Exportkontrolle für Einsteiger
Nächster Termin:
- 10.02. bis 11.02.2025 in Münster
U.S. Export Controls - Update 2025 (ITAR/DDTC)
Nächster Termin:
- 27.01.2025 in Frankfurt a.M. und Online
U.S. Export Controls - Update 2025 (BIS/OFAC)
Nächster Termin:
- 28.01.2025 in Frankfurt a.M. und Online
Exportkontrolle Update 2025
Nächster Termin:
- 29.01.2025 in Frankfurt a.M. und Online