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„Don't Let This Happen to You!“ – BIS veröffentlicht neue Version

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine aktualisierte Version von „Don't Let This Happen to You!“ veröffentlicht (Stand: November 2024). Zuletzt wurden die Fallbeispiele, die die Folgen von Verstößen gegen das US-Exportkontrollrecht veranschaulichen, im Juli 2024 aktualisiert.

„Don’t Let This Happen to You!”

In der aktualisierten Fassung werden verschiedene Fälle vorgestellt, darunter ein Strafverfahren gegen ein illegales russisches Beschaffungsnetzwerk; ein Strafverfahren, bei dem exportkontrollierte Gegenstände aus den Vereinigten Staaten geschmuggelt und in einem Attentatsplan verwendet wurden und Verstöße gegen die Antiboykott-Vorschriften.

„Don't Let This Happen to You!“ soll exportierenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Fällen sie gegen das US-Exportkontrollrecht verstoßen und wie diese Verstöße bereits im Vorfeld vermieden werden können. Dazu gibt das BIS in seiner Publikation Tipps und Strategien, um die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts sicherzustellen. Das BIS-Dokument richtet sich insbesondere an Exporteure, die in Hochrisikoregionen oder -branchen tätig sind.

Quellenangaben

„Don't Let This Happen to You!

Bureau of Industry and Security

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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