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Ermächtigter Ausführer - Vereinfachungen im Präferenzrecht

Die deutsche Zollverwaltung hat ihre Informationen für Ermächtigte Ausführer aktualisiert und am 20.01.2015 das neue Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" veröffentlicht.

Wie der Zoll feststellt, gewinnt das Verfahren des "Ermächtigten Ausführers" nicht zuletzt im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea (Südkorea) immer größere Bedeutung im Präferenzrecht. Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass die Bewilligung nun nicht mehr auf bestimmte Warenverkehre begrenzt werden soll, sondern für alle Präferenzregelungen, in denen die Vereinfachung als Ermächtigter Ausführer vorgesehen ist, gelten soll. Eine Einschränkung kann lediglich über die erforderliche Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") erfolgen. Vielen Unternehmen fällt es offenbar schwer, die zusammen mit dem Antrag dem Hauptzollamt vorzulegende individuelle Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") zu formulieren.

Das neu erstellte Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" liefert dazu vertiefte Informationen und bietet Hilfestellung für die Erarbeitung der AuO.

Neben zahlreichen organisatorischen Maßnahmen ist die Benennung eines/einer Gesamtverantwortlichen erforderlich. Dabei handelt es sich um die Person im Unternehmen, die für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Umsetzung des Verfahrens „Ermächtigter Ausführer“ verantwortlich ist. Diese Person muss über ausreichende Kenntnisse im Präferenzrecht verfügen und die Befugnis besitzen, steuernd (Steuerungs-, Stopp- und Weisungsbefugnis) in die betrieblichen Abläufe eingreifen zu können, sofern dies für die Einhaltung der präferenziellen Voraussetzungen erforderlich ist. Er/Sie hat die mit der Ausfertigung der Präferenznachweise beschäftigten Personen im Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass diese die Ursprungsregeln kennen, verstehen und sicher anwenden.

Was ist zu tun, wenn sich doch herausstellt, dass Nachweise zu Unrecht oder falsch ausgestellt sind?

Hier hilft ein Blick in die Bewilligungstexte, bspw. Nummer 2.7:

„Unrichtige Präferenznachweise: Sobald Sie feststellen, dass Präferenznachweise für Waren ausgefertigt wurden, die nicht die jeweiligen Präferenzregeln erfüllen, sind Sie verpflichtet, mir Kopien dieser Präferenznachweise zusammen mit einer Ausfertigung der Ausgangsrechnung unter Darlegung des Sachverhalts zu übersenden.“

Es gilt also, gut vorbereitet und gut geschult mit dem Thema umzugehen. Qualifikationsnachweise entsprechender Schulungen bieten die Grundlage, die Kenntnisse nachzuweisen.

Hierzu bieten wir am 09.03.2015 in Münster das Seminar „Vereinfachungen im Präferenzrecht - Ermächtigter Ausführer und buchmäßige Trennung“ an.

Links:

Merkblatt Ermächtigter Ausführer, Version 20. Januar 2015

Fachmeldung auf zoll.de "Merkblatt Ermächtigter Ausführer"

Quelle: Bundesministerium der Finanzen auf www.zoll.de

Weitere Seminartipps:

Basis Seminar Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kostenvorteile nutzen

Expert Seminar Warenursprung und Präferenzen Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen