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Unterlagencodierung für Genehmigungen nach Artikel 2e VO (EU) Nr. 692/2014

Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) hat in der ATLAS-Info 1619/15 folgendes bekannt gegeben:

ATLAS Ausfuhr AES

Restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion – Unterlagencodierung für Genehmigungen nach Artikel 2e VO (EU) Nr. 692/2014

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion wurde u.a. das bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven ausgeweitet. Um die Auswirkungen dieser restriktiven Maßnahmen auf die Wirtschaftsbeteiligten und die Zivilbevölkerung auf der Krim oder in Sewastopol so gering wie möglich zu halten, wurden Ausnahmen und Übergangszeiten eingeräumt. Für grundsätzlich ausfuhrverbotene Güter und Technologien wurde unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Genehmigungserteilung vorgesehen. Die Verordnung trat am 20. Dezember 2014 in Kraft. Der Rat der Europäischen Union hat in den Erwägungsgründen zu dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass im Einklang mit der Resolution 68/262 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 27. März 2014 die Krim und Sewastopol weiterhin als Teil der Ukraine betrachtet werden.

Ab sofort steht in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlage zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung:

C052/UA: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Güter und Technologien, die aufgrund der VO (EU) Nr. 692/2014 Einschränkungen unterliegen (betrifft Krim und Sewastopol)“

Ferner wurde der Wortlaut der Codierung „Y938“ an die Rechtsänderung angepasst (betrifft nunmehr Anhang II).

Link: ATLAS-Info 1619/15 GZ O 1930 Betrieb – IV 6 – 1619/2015

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)

Seminartipp:

Ermittlung der Unterlagencodierungen mit dem EZT-Online

ATLAS-Export – Das Update AES/ECS, Ausblick auf den Unionszollkodex (UZK) und die zentrale Zollabwicklung, (EZT)-Unterlagencodierungen (Y901, Y920 etc.), Follow-up-Verfahren, passive Veredelung, Zugelassener Ausführer, Endverwender