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Entwurf des neuen Anhangs I der EU-Dual-use-VO veröffentlicht

Das BAFA hat heute auf seiner Homepage sowohl die „Delegierte Verordnung“ als auch den Anhang (Güterliste) zur kommenden Änderung der VO (EU) 428/2009 veröffentlicht.

Es handelt sich um die Delegierte VO zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates – inkl. der kommenden Aktualisierung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Der derzeitige Anhang I wird durch die Neufassung ersetzt.

Dieser delegierte Rechtsakt ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament und der Rat können noch Einwände dagegen erheben. Mit Inkrafttreten ist laut BAFA voraussichtlich Ende Dezember dieses Jahres zu rechnen (siehe Art. 23a Absatz 5 der EG-Dual-use-Verordnung).

Näheres zu den zu erwartenden Änderungen der sog. Dual-use-VO finden Sie hier: 

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION vom 22.10.2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

ANHANG zur Delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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