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Merkblatt zu Genehmigungscodierungen, zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung (Stand: Oktober 2014)

Die deutsche Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen im Oktober ergänzt und auf ihrer Homepage aktualisiert. Insbesondere sind (in Punkt 6) Ausführungen zur Codierung bei der Ausfuhr nach Russland enthalten, sofern die Waren nach Art. 3 der VO (EU) 833/2014 genehmigungspflichtig sind und das BAFA hierfür eine sog. Individuelle Pauschalgenehmigung erteilt hat. In diesem Fall ist „C052RU“ zu codieren. Ebenfalls sind die Codierungen Y920/RU aufgenommen und Hinweise zur Anwendung der Codierung Y939 in Bezug auf Russland und der Unterscheidung der beiden Codierungen gemacht worden.

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr, Version 3.16 - Stand: 02.10.2014

Quelle: Zoll Online

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