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Änderungen in der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur sowie im Gemeinsamen Zolltarif zum 01.01.2015

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 312 wurde am 31.10.2014 die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1101/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif veröffentlicht.

Mit der Änderung des Anhangs I der Verordnung wird die Kombinierte Nomenklatur modernisiert und ihre Struktur wird angepasst, um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik, Änderungen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen und die Notwendigkeit einer Angleichung oder Präzisierung des Wortlauts zu berücksichtigen.

Der geänderte Anhang I enthält eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur zusammen mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, wie sie sich aus den vom Rat oder von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben und tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1101/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.

Quelle: EUR-Lex

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