Das Embargo gegen die Elfenbeinküste wurde vollständig aufgehoben. Dies geht aus dem GASP-Beschluss 2016/917 des Europäischen Rates vom 9. Juni 2016 hervor, der im Amtsblatt L 153/38 erschienen ist. Der GASP-Beschluss und die zu dessen Umsetzung in unmittelbar geltendes Recht erlassene Verordnung 2016/907 heben den Beschluss 2010/656/GASP und die Verordnungen (EG) Nr. 174/2005 und (EG) Nr. 560/2005 und damit sämtliche bestehenden Sanktionen auf.
Bis die Änderungen auch in der Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt worden sind, bleibt allerdings das Waffenembargo aus §§ 74ff bestehen.
Weitere Details können Sie dem entsprechenden GASP-Beschluss sowie der Verordnung (EU) 2016/907 vom 09.06.2016 entnehmen.
Quelle:
EUR-Lex
Links:
Verordnung (EU) 2016/907
Beschluss GASP 2016/917
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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