Für bestimmte Obst- und Gemüsesorten (verderbliche Waren), die im Rahmen von Kommissionsgeschäften eingeführt und gehandelt werden, kann der Zollwert auf Antrag vereinfacht festgestellt werden. Der Zollwert wird hierbei anhand eines Einheitspreises ermittelt.
Auf der Website der Generalzolldirektion finden Sie eine Übersicht der veröffentlichten Einheitspreise.
Quellenangaben
Veröffentlichte Einheitspreise
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Zollwert
Die Ermittlung des Zollwertes bei der Einfuhr von Waren
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Bedeutung von Verrechnungspreisen bei der Zollwertermittlung
Verrechnungspreise zwischen steuerlicher Gewinnabgrenzung und Zollerhebung
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