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Einfuhrüberwachung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU beendet

Die sogenannte vorherige Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen endete am 15.05.2020. Die zeitlich befristete Verordnung, die die Europäische Kommission aufgrund einer globalen Überproduktion von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen erlassen hatte, wurde nicht verlängert. Von nun an werden nicht mehr die beabsichtigten Einfuhren, sondern die tatsächlichen Einfuhren überwacht. Das Verfahren findet vollautomatisiert statt.

Somit müssen seit dem 16. Mai 2020 bei der Überführung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr keine Überwachungsdokumente mehr beim BAFA beantragt werden.

Quellenangaben

Einfuhrüberwachung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU beendet

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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