Die sogenannte vorherige Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen endete am 15.05.2020. Die zeitlich befristete Verordnung, die die Europäische Kommission aufgrund einer globalen Überproduktion von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen erlassen hatte, wurde nicht verlängert. Von nun an werden nicht mehr die beabsichtigten Einfuhren, sondern die tatsächlichen Einfuhren überwacht. Das Verfahren findet vollautomatisiert statt.
Somit müssen seit dem 16. Mai 2020 bei der Überführung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr keine Überwachungsdokumente mehr beim BAFA beantragt werden.
Quellenangaben
Einfuhrüberwachung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU beendet
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Embargos 2020: Grundlagen und Update
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran, China und Saudi-Arabien
Nächster Termin:
- 28.05.2020 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Export und Strafrecht
Strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und persönliche Verantwortung des Einzelnen
Nächster Termin:
- 28.05.2020 von 16:00 bis 17:45 Uhr
Exportkontrolle und Academia
Grundlagen für die Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung
Nächster Termin:
- 15.06.2020 von 09:00 bis 10:30 Uhr