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ATLAS-Einfuhr: Angabe der Eigenmasse größer als null Kilogramm

Seit dem letzten Wartungsfenster am 16. Mai 2020 greift ATLAS für die Prüfung von Maßnahme-Bedingungen des TARIC/EZT, die auf eine Menge in der Maßeinheit Kilogramm referenzieren, nicht mehr auf die Zollmenge, sondern auf die Eigenmasse zurück. Dadurch sollen unnötig redundante Angaben vermieden werden.

ATLAS erwartet in diesem Zusammenhang eine Eigenmasse größer als ein Kilogramm, entgegen den Festlegungen im EDI-IHB. Die Angabe einer kleineren Eigenmasse kann dazu führen, dass ATLAS Maßnahme-Bedingungen nicht korrekt auswertet. Die Eigenmasse sollte daher mit mindestens einem Kilogramm angemeldet werden. Auf die Höhe der Einfuhrabgaben hat dies keine Auswirkungen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0038/20

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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