Die Europäische Kommission hat eine neue Mitteilung zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beiziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens herausgegeben.
Die neue Matrix finden Sie im EU-Amtsblatt vom 10.02.2023 (C 51/01).
Der Amtsblatteintrag enthält zwei Tabellen:
Tabelle 1 gibt einen vereinfachten Überblick über die Kumulierungsmöglichkeiten zum 1. Februar 2023 gemäß den Übergangsregeln über den Ursprung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.
Tabelle 2 zeigt den Beginn der Anwendung der Übergangsregeln über den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.
Die Mitteilung über die neue Matrix ersetzt die letzte Mitteilung vom 21. Oktober 2022 (C 405/56).
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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