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Diagonale Ursprungskumulierung – neue Matrix veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat eine neue Mitteilung zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beiziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens herausgegeben.

Die neue Matrix finden Sie im EU-Amtsblatt vom 10.02.2023 (C 51/01).


Der Amtsblatteintrag enthält zwei Tabellen:

Tabelle 1 gibt einen vereinfachten Überblick über die Kumulierungsmöglichkeiten zum 1. Februar 2023 gemäß den Übergangsregeln über den Ursprung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.
Tabelle 2 zeigt den Beginn der Anwendung der Übergangsregeln über den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.

Die Mitteilung über die neue Matrix ersetzt die letzte Mitteilung vom 21. Oktober 2022 (C 405/56).

Quellenangaben

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien (1) in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM)

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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