Am 13. Februar 2023 wurden wesentliche Teile der Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) in nationales Recht umgesetzt.
Die Überarbeitung der Regelungen für grenzüberschreitende Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs bildet dabei den Schwerpunkt der steuerübergreifenden Rechtsänderungen – sowohl im Bereich der Energiesteuer als auch im Bereich der Verbrauchsteuern. Für grenzüberschreitende Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs ist künftig grundsätzlich EMCS zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie auf zoll.de sowie in einem Informationsschreiben der Zollverwaltung.
Quellenangaben
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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