Eine ATLAS-Meldung informiert darüber, dass nach erfolgter Umstellung aller CVA-Bewilligungen gemäß UZK die veraltete Unterlagencodierung 9DET (Zulassung nach Art. 156a ZK-DVO) nicht mehr zu verwenden ist. Stattdessen ist die Unterlagencodierung C504 (CVA – Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind anzugeben (Anhang A Spalte 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)).
Die Unterlagencodierung 9DET wird daher zum 31.12.2021 beendet. Entsprechende CVA-Bewilligungsauflagen sollten somit bis zu diesem Zeitpunkt aktualisiert werden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Nächster Termin:
- 24.11.2021 in München
Bedeutung von Verrechnungspreisen bei der Zollwertermittlung
Nächster Termin:
- 16.11.2021 in Münster