Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) informiert im Bereich der Exportkontrolle über die neue Dual-Use-Verordnung, die Gemeinsame Militärgüterliste der EU, Änderungen hinsichtlich Embargos und Sanktionen sowie über die Bestellung zum/zur Verantwortlichen Beauftragten.
Die neue Dual-Use-Güter-Verordnung (EU) 2021/821
Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, d.h. sie ist in Österreich in ihrer Gesamtheit unmittelbar anwendbar und komplementär zum nationalen Außenwirtschaftsgesetz 2011.
Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union
Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union wurde aktualisiert. Aus diesem Grund wurde auch die Liste der Verteidigungsgüter im Anhang der Richtlinie 2009/43/EG angepasst. Die neue Liste der Verteidigungsgüter ist ab dem 7. Oktober 2021 anzuwenden.
Embargos und Sanktionen
Der Beschluss 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus wurde zuletzt am 24. Juni 2021 mit Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates geändert.
Bestellung zum/zur Verantwortlichen Beauftragten
Das BMDW stellt einen neuen Folder zum/zur Verantwortlichen Beauftragten zur Verfügung. Der Folder fasst die Voraussetzungen, Vorteile und wesentlichen Punkte der Funktion der/des Verantwortlichen Beauftragten für den Bereich der Exportkontrolle im Unternehmen zusammen.
Quellenangaben
Die neue Dual Use-Güter-Verordnung (EU) 2021/821
Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union
Embargo und Sanktionen
Bestellung zum/zur Verantwortlichen Beauftragten
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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Refresher Exportkontrolle und die neue EU-Dual-Use-VO Online
Nächster Termin:
- 25.11.2021 MS Teams