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CBAM: EU schlägt Vereinfachungen vor

Die EU plant umfassende Verbesserungen und Vereinfachungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen zu erhöhen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von vereinfachten Berichtspflichten profitieren.

Der Entwurf des ersten „Omnibus-Pakets“ sieht weitreichende Änderungen an zentralen Nachhaltigkeitsregulierungen der EU vor: der Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), dem CO₂-Grenzausgleich CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und der EU-Taxonomie.

Ein zentraler Punkt im Rahmen der CBAM-Erleichterungen ist die Einführung einer De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr, wodurch zahlreiche kleinere Importeure von bürokratischen Verpflichtungen befreit würden. Zudem sollen die Anforderungen an die Berichterstattung vereinfacht und die finanzielle Belastung durch eine Anpassung der Vorauszahlungspflichten für CBAM-Zertifikate reduziert werden.

Bevor die EU-Vorschläge geltendes Recht werden, müssen sie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen.

Quellenangaben

EU-Pressemitteilung vom 26.02.2025

REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulation (EU) 2023/956 as regards simplifying and strengthening the carbon border adjustment mechanism, 26.2.2025, COM(2025) 87 final

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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