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Brexit und Verbrauchsteuern

Die Generalzolldirektion informiert über die verbrauchsteuerrechtlichen Folgen des Brexit. Mit dem EU-Austritt erlöschen alle verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse und Zulassungen und Registrierungen von Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz im Vereinigten Königreich.

Verbrauchsteuerrechtlich ist ein direktes Versenden oder Empfangen von unversteuerten und versteuerten verbrauchsteuerpflichtigen Waren in das und aus dem Vereinigten Königreich nach dem Austrittsdatum nicht mehr möglich. Vielmehr sind derartige Vorgänge künftig als zollrechtliche Ausfuhren bzw. Einfuhren zu behandeln, für die die Bestimmungen des Zollrechts Anwendung finden. Mehr lesen…

Quellenangaben

Brexit und Verbrauchsteuern

Zoll.de

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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Brexit und Incoterms® 2020

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Brexit-Countdown 2021 – Update 1

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