Während des Übergangszeitraums wird das Vereinigte Königreich für die Anwendung von Präferenzabkommen sowie für einseitige Präferenzmaßnahmen der EU weiterhin wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt.
Im Hinblick auf die Zeit nach dem Übergangszeitraum werden aktuell Verhandlungen über eine neue Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem VK geführt. Hierzu gehören auch Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Der Ausgang dieser Verhandlungen ist derzeit jedoch noch ungewiss. Ein Scheitern könnte ggf. zu erheblichen Verwerfungen im Ursprungsbereich führen, auf die sich die Wirtschaftsbeteiligten einstellen und entsprechende Vorsorge treffen müssen.
Die Generelzolldirektion informiert über die Auswirkungen, die ein „harter Brexit“ auf das Ursprungsrecht haben wird.
Quellenangaben
Brexit: Sachstand im Bereich Warenursprung und Präferenzen im Hinblick auf das Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Brexit-Countdown 2021 – Update 4
Nächste Termine:
- 09.11.2020 von 10:00 bis 11:00 Uhr
Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer
Nächste Termine:
- 12.04.2021 in München
Basis Warenursprung und Präferenzen
Nächste Termine:
- 27.10. bis 28.10.2020 in Hamburg