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Brexit: Status Quo Warenursprung und Präferenzen

Während des Übergangszeitraums wird das Vereinigte Königreich für die Anwendung von Präferenzabkommen sowie für einseitige Präferenzmaßnahmen der EU weiterhin wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt.

Im Hinblick auf die Zeit nach dem Übergangszeitraum werden aktuell Verhandlungen über eine neue Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem VK geführt. Hierzu gehören auch Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Der Ausgang dieser Verhandlungen ist derzeit jedoch noch ungewiss. Ein Scheitern könnte ggf. zu erheblichen Verwerfungen im Ursprungsbereich führen, auf die sich die Wirtschaftsbeteiligten einstellen und entsprechende Vorsorge treffen müssen.

Die Generelzolldirektion informiert über die Auswirkungen, die ein „harter Brexit“ auf das Ursprungsrecht haben wird.

Quellenangaben

Brexit: Sachstand im Bereich Warenursprung und Präferenzen im Hinblick auf das Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020

Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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