Der Europäische Rat (Artikel 50) hat am 21. März 2019 eine Reihe von Schlussfolgerungen zum Brexit angenommen.
In diesen Schlussfolgerungen wird auf das Schreiben von Premierministerin Theresa May vom 20. März 2019 Bezug genommen, in dem sie um eine Verschiebung des Brexits bis zum 30. Juni 2019 ersucht hatte.
Der Europäische Rat bietet eine Fristverlängerung bis zum 22. Mai 2019 an, unter der Voraussetzung, dass das Austrittsabkommen vom Unterhaus gebilligt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. April 2019 zu, erwartet jedoch Angaben zum weiteren Vorgehen.
Darüber hinaus wird eine erneute Verhandlung über das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgelehnt und dazu aufgefordert, die Vorbereitungen auf die Folgen eines Brexits fortzusetzen.
Quellenangaben
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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