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Anwendung des REX-Systems im APS

Die Zollverwaltung informiert über die Registrierung der noch ausstehenden begünstigten Länder im Allgemeinen Präferenzsystem (APS). Diese letzte Registrierungsphase läuft seit dem 1. Januar 2019 und soll bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein.

In dieser Übergangszeit kann sich der „REX-Status“ eines Landes, je nachdem, wie weit dessen Registrierung fortgeschritten ist, in unterschiedlichen Stadien befinden. Das jeweilige Stadium legt fest, ob das REX-System bereits angewendet werden kann und ob der Übergangszeitraum bereits beendet ist.

Hinsichtlich der zulässigen Präferenznachweise ist entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Ausstellung bzw. Ausfertigung des Präferenznachweises diese auch zulässig war.

Eine Übersicht über den jeweiligen Rex-Status der begünstigten Länder finden Sie in der folgenden Tabelle der Europäischen Kommission.

Detaillierte Informationen zur Anwendung des REX-Systems können Sie der Meldung der Zollverwaltung entnehmen.

Quellenangaben

Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (REX) im APS

REX – elektronisches System registrierter Ausführer

Zoll.de

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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