Hand mit virtuellen Nachrichten

Beginn des Verfahrens „Registrierter Ausführer (REX)"

Beginnend ab dem 1. Januar 2017 wird die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) schrittweise auf das System des registrierten Ausführers (REX) umgestellt. Die Registrierung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beginnt ab dem 1. Januar 2017.

In der Europäischen Union sind durch hier ansässige Wirtschaftsbeteiligte Präferenznachweise im Rahmen des APS nur in folgenden Fällen auszustellen:
Bilaterale Kumulierung mit Ursprungswaren der EU (Ausführer in der EU als Vorlieferant)
Weiterversand von Ursprungswaren mit Ersatz-Präferenznachweis durch einen Wiederversender in der EU

Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular steht auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung oder ist über Zoll online abrufbar. Die Verwendung des Formulars ist verbindlich.

Das Formular muss ausgedruckt und unterschrieben an das örtlich zuständige Hauptzollamt geleitet werden. Die Bearbeitung der Anträge durch die Hauptzollämter ist erst ab Januar 2017 möglich.

Link:
Beginn des Verfahrens „Registrierter Ausführer (REX)“
Formular 0442

Quelle:
Zoll.de
Bundesfinanzverwaltung
 
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


Seminartipps:
Start up Warenursprung und Präferenzen
Grundlagen der Ursprungsermittlung
Nächste Termine: 06.12.2016 in München // 01.03.2017 in Münster

Expert Warenursprung und Präferenzen
Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen
Nächste Termine: 22. – 23.03.2017 in München // 08. – 09.05.2017 in Münster

Seminartipp der AWA AUSTRIA:
Basis Warenursprung und Präferenzen – AWA AUSTRIA
Zollpräferenzen als Kostenvorteile nutzen
Nächste Termine:  28.03.2017 in Wien //  04.10.2017 in Wien