Das BAFA hat die Allgemeinen Genehmigungen (AGG), die am 31. März 2025 auslaufen würden, bis zum 31. März 2026 verlängert und inhaltlich angepasst. Die Änderungen ergeben sich insbesondere aus erweiterten Ausschlusstatbeständen zur Verhinderung der Unterstützung des russischen Angriffskrieges oder terroristischer Aktivitäten gegen die Ukraine. Darüber hinaus wurden Klarstellungen zu bestimmten Bestimmungszielen und Genehmigungspflichten vorgenommen.
Allgemeine Genehmigungen sind besondere Ausfuhrgenehmigungen, die nicht beantragt werden müssen. Alle Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen, werden automatisch genehmigt. Dies ermöglicht sofortige Lieferungen und schafft Planungssicherheit während der Geltungsdauer.
Unternehmen werden gebeten, bestehende Genehmigungsanträge daraufhin zu überprüfen, ob sie nunmehr unter eine der verlängerten oder angepassten Allgemeinen Genehmigungen fallen und gegebenenfalls entsprechende Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren.
Die Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen können im Einzelnen auf der Internetseite des BAFA eingesehen werden.
Quellenangaben
BAFA - Außenwirtschaft - Exportkontrolle Aktuell
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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