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USA: Aktuelle Zusatzzölle bei der Wareneinfuhr

Seit Beginn der Amtszeit von Präsident Trump muss sich die europäische Wirtschaft zusätzlich zu den bereits bestehenden Herausforderungen in Europa nun auch auf sich fast täglich ändernde Bedingungen im Handel mit den USA einstellen. Derzeit gelten erhebliche Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA, weitere Zölle sind bereits angekündigt.

Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte

Seit dem 12. März 2025 erhebt die US-Regierung auf Basis der Proklamationen 10895 und 10896 zusätzliche Einfuhrzölle in Höhe von 25 % auf nahezu alle Waren aus dem Aluminium- und Stahlsektor. Diese Zölle gelten bereits seit dem 23. März 2018, wurden aber nach Verhandlungen mit der EU-Kommission zunächst ausgesetzt. Gleiches galt bis Anfang März 2025 auch für andere Länder, darunter Brasilien, Kanada, Japan, Mexiko, Südkorea, die Ukraine und das Vereinigte Königreich. Ausnahmen gelten für Aluminium- und Stahlwaren, die in den USA geschmolzen und gegossen wurden oder für Waren, die in den Anwendungsbereich des USMCA fallen.

Fällt ein abgeleitetes Aluminiumprodukt nicht unter Kapitel 76 des Harmonized Tariff Schedule (HTS), werden die Zölle nur auf den Aluminiumanteil erhoben. Entsprechendes gilt für den Stahlanteil abgeleiteter Stahlprodukte, die nicht unter Kapitel 73 des HTS fallen. Für die Unternehmen ergeben sich nicht nur finanzielle Handelshemmnisse durch die Erhebung der Zusatzzölle, sondern auch bürokratische Herausforderungen, etwa bei der Berechnung der Aluminium- und Stahlanteile in den jeweiligen Exportprodukten.

Die US-Regierung begründet die Erhebung der Zölle mit der Notwendigkeit, die heimische Stahl- und Aluminiumindustrie vor unfairen Handelspraktiken zu schützen. Darüber hinaus werden das aus Sicht der USA bestehende Defizit im Warenhandel mit der EU und die Maßnahmen der EU gegenüber amerikanischen Technologieunternehmen als Rechtfertigung für die Maßnahmen nach Section 232 angeführt.

Stahlimporte aus der Türkei werden mit noch höheren Zöllen belegt. Diese unterliegen gemäß Proklamation 10896 weiterhin einem Zollsatz von 50 %, während Aluminiumimporte aus Russland gemäß Proklamation 10522 einem zusätzlichen Einfuhrzoll von 200 % unterliegen.

Eine ständig aktualisierte Liste der vorübergehenden Einfuhrzölle findet sich in Kapitel 99 des HTS der USA.

Weitere Zusatzzölle

Donald Trump hat angekündigt, ab dem 2. April 2025 zusätzliche Zölle auf Agrarimporte in die USA zu erheben. Details zu den betroffenen Waren und Ländern wurden noch nicht bekannt gegeben. Mit der Executive Order 14245 vom 24. März 2025 werden ab dem 2. April 2025 Zölle auf fast alle Wareneinfuhren aus Ländern erhoben, die Öl aus Venezuela importieren. Darüber hinaus unterzeichnete Präsident Donald Trump am 26. März 2025 eine Anordnung zur Einführung eines Zolls in Höhe von 25 % auf alle ausländischen Autoimporte in die Vereinigten Staaten, der am 2. April 2025 in Kraft treten soll.

Ab Anfang April 2025 sollen auch die sogenannten reziproken Zölle der USA in Kraft treten. Diese Zölle beziehen sich auf den spezifischen Vergleich von Einfuhrzöllen in den USA mit jenen von Drittstaaten. Ziel ist es, Zölle zu erheben, um ein Ungleichgewicht zu verhindern. Die Höhe dieser Zölle soll sich an den Zöllen und anderen Abgaben orientieren, die in den betreffenden Ländern für vergleichbare Produkte aus den USA gelten.

Gegenmaßnahmen der EU

Zum Schutz der europäischen Wirtschaft hat die Europäische Kommission rasche und angemessene Gegenmaßnahmen gegen US-Importe in die EU ergriffen. Am 12. März 2025 kündigte die Kommission Maßnahmen mit Wirkung zum 1. April 2025 an. Ursprünglich sollte die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020, die eine Reihe von US-Produkten betreffen, darunter Strafzölle auf US-Produkte wie Jeans, Bourbon-Whiskey, Motorräder und Erdnussbutter, am 1. April 2025 auslaufen. Die Kommission hat nun jedoch angekündigt, mit der Einführung von Gegenmaßnahmen bis Mitte April zu warten, um die weiteren Maßnahmen der USA zu analysieren und dann gezielter reagieren zu können.

Dazu gehört auch ein neues Paket von Gegenmaßnahmen gegen US-Exporte. Das Verfahren wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 durchgeführt. Der erste Schritt ist eine zweiwöchige Konsultation der Interessenträger, die bis zum 26. März 2025 läuft. Auf der Grundlage der gesammelten Rückmeldungen wird die Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von Gegenmaßnahmen ausarbeiten und die Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens konsultieren. Nach Abschluss dieses Prozesses plant die Kommission, den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen bis Mitte April zu verabschieden.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass eine diplomatische Lösung gefunden wird, die für die Wirtschaft beider Seiten wesentlich vorteilhafter wäre. Die EU hat sich jederzeit verhandlungsbereit gezeigt und die Möglichkeit einer sofortigen Rücknahme der Maßnahmen im Falle einer entsprechenden diplomatischen Lösung in Aussicht gestellt.

 

Quellenangaben

Commission responds to unjustified US steel and aluminium tariffs with countermeasures, Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 12.3.2025

EU prolongs tariff suspension for US products related to the steel and aluminium dispute, Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 19.12.2023

Fact Sheet: President Donald J. Trump Adjusts Tariffs on Canada and Mexico to Minimize Disruption to the Automotive Industry, Mitteilung des Weißen Hauses v. 6.3.2025

Waren, auf die möglicherweise Zölle erhoben werden

EU-Kommission

The White House

Circabc

Redaktionell bearbeitet durch

Leonie Zappel
Programmleitung der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH

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