Das BAFA informiert über die bevorstehende Änderung der Formulare für Ausfuhrverantwortliche AV 1 und AV 2. Die aktualisierten Formulare werden auf der Internetseite des BAFA unter Antragstellung/Ausfuhrverantwortlicher zur Verfügung gestellt. Künftig wird es möglich sein, die Formulare AV 1 und AV 2 per E-Mail (ausfuhrverantwortliche-r@bafa.bund.de) beim BAFA einzureichen. Die Einreichung der Originale ist laut BAFA nicht mehr erforderlich.
In einer weiteren Meldung weist das BAFA auf den Meldestichtag für die elektronische Kriegswaffenbuchmeldung hin. Alle Entitäten, welche ein Kriegswaffenbuch führen, müssen dieses zum Meldestichtag 30. September 2020 erstmals elektronisch an das BAFA übermitteln. Mehr lesen…
Quellenangaben
Exportkontrolle Aktuell August/September 2020
Elektronisches Kriegswaffenbuch: Meldestichtag 30. September 2020
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Rechtsgrundlagen und Neuerungen
Nächster Termin:
- 27.10.2020 in München
- 09.12.2020 in München
Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation
Nächster Termin:
- 10.11.2020 in Münster
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine:
- 14.10.2020 in München