Ab dem 1. Januar 2021 steht ATLAS-Ausfuhr nicht mehr für die Bearbeitung von Ausfuhrvorgängen aus dem Vereinigten Königreich zur Verfügung. Das gilt auch für die Bearbeitung von „alten“ Ausfuhrvorgängen aus dem Jahr 2020 und älter. Daher sollten vor dem 1. Januar 2021 alle Ausfuhrvorgänge aus dem VK möglichst ausgangsbestätigt werden, heißt es in einer Atlas-Meldung.
Ab dem 1. Januar 2021 werden Teilnehmernachrichten nicht mehr in ATLAS-Ausfuhr eingearbeitet. Wurden Unionswaren im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) vor Ablauf des Übergangszeitraumes in das Ausfuhrverfahren überführt und werden diese nach Ablauf des Zeitraumes bei einer deutschen Ausgangszollstelle gestellt, so kann die Ausgangsabfertigung bei Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments durchgeführt werden.
Die Ausfuhrzollstelle wird nicht über den Ausgang unterrichtet, da die elektronische Übermittlung der Kontrollergebnisnachricht an die Ausfuhrzollstelle im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) nicht mehr möglich ist (Art. 333 Abs. 2 UZK-IA). Mehr Infos…
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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