Im EU-Amtsblatt wurde die Erweiterung der EU001 um das Vereinigte Königreich veröffentlicht. Damit werden das VK und Nordirland in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele aufgenommen, die diese Allgemeine Genehmigung umfasst. Risikoarme Ausfuhren von Dual-Use-Gütern in das Vereinigte Königreich können somit trotz Brexit gewährleistet werden.
Die EU hatte Anfang November den Vorschlag gemacht, das VK im Rahmen der EU001 zu kontrollieren, um somit die Risiken und die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königsreichs auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu mindern. Ein erheblicher Verwaltungsaufwand entfällt durch die Maßnahme außerdem für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und für Ausführer in der EU.
Eine Übersicht über die exportkontrollrechtlichen Regeln, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, finden Sie in diesem BAFA-Merkblatt.
Quellenangaben
BAFA-Merkblatt Brexit und Exportkontrolle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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