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ATLAS: Sammelerledigung SEZ bei nachträglicher Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranmeldungen

Sofern Ausfuhranmeldungen (auch Wiederausfuhranmeldungen) mit einem Beendigungsanteil Zolllager (BE-Anteil ZL) vor der Bestätigung des Ausgangs für ungültig erklärt werden, erfolgt in ATLAS automatisiert eine entsprechende Rückbuchung der BE-Anteile ZL dahingehend, dass die Ausfuhranmeldung in der entsprechenden Lagerzugangsposition nicht mehr als Lagerabgang angezeigt und auch die abgeschriebene Menge automatisiert wieder gutgeschrieben wird.

Das Informationstechnikzentrum Bund weist in einer ATLAS-Meldung darauf hin, dass eine derartige automatisierte Rückbuchung hingegen nicht erfolgt, wenn die Ausfuhranmeldung nachträglich (d.h. nach der Bestätigung des Ausgangs) für ungültig erklärt wird. In diesem Fall müssen die fälschlicherweise abgeschriebenen Zugangspositionen jeweils durch Übersendung einer Sammelerledigungsnachricht SEZ (ECWCCM) korrigiert werden.

Detaillierte Informationen können Sie der entsprechenden ATLAS-Info entnehmen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 3637/19

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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