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Aktualisierte Exportbeschränkungen für EAR-regulierte Waren

Das Bureau of Industry and Security hat eine „Final rule“ zur Änderung der EAR erlassen, die mit Wirkung zum 13. November 22 ausländische Unternehmen unter insgesamt 32 Einträgen in die Entity List (Anhang 4 zu § 744 Anhang 4 EAR aufnimmt.

Bei der sogenannten Entity List handelt es sich um eine Liste von Unternehmen, an die ohne Genehmigung der US-Regierung keine Güter, die „subject to the EAR“ sind, (exportiert, reexportiert oder im selben Land als in-country-transfer) geliefert werden dürfen. Gründe der Aufnahmen von Unternehmen in die „Entity List“ sind zum Beispiel sensitive Aktivitäten im Bereich nuklearer Endverwendungen, die Kenntnis der Umleitung von Gegenständen aus den USA in den Iran und die Beteiligung an der materiellen Unterstützung der Tätigkeit chemischer und biologischer Waffen in Syrien sowie Handlungen, die geeignet sind, die nationale Sicherheit der USA zu gefährden.

Die Einträge beziehen sich auf neue Listungen in folgenden Ländern:

Bahrain, Frankreich, Iran, Jordanien, Libanon, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Senegal, Syrien, Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Vereinigte Königreich.

Quellenangaben

BIS Rule

Bureau of Industry and Security (BIS)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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