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Kombinierte Nomenklatur – Änderungen zum 1.1.2020

Zum 1. Januar 2020 wird eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam. Das Statistische Bundesamt hat sämtliche Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten in einer Gebenüberstellung 2020/2019 veröffentlicht (Stand: November 2019).

Die Kombinierte Nomenklatur wird regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden statistischen und handelspolitischen Anforderungen sowie den technologischen und kommerziellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, veraltete Positionen zu streichen und neue Unterpositionen einzuführen, um die Überwachung bestimmter Waren zu ermöglichen und zu erleichtern.

Mit der Aktualisierung wird eine vollständige und aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur sowie der autonomen und konventionellen Zölle und Zollaussetzungen für bestimmte Endverwendungen veröffentlicht (Zivile Luftfahrzeuge, Bedarf für Wasserfahrzeuge und Bohr- und Förderplattformen).

Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2019/177

Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1.1.2020

EUR-Lex

Statistisches Bundesamt

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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