Das Informationstechnikzentrum Bund weist erneut auf die zutreffende Verwendung des TARIC-Codes Y067 für bestimmte Waren hin.
Es handelt sich dabei um Waren, die am Ende des Übergangszeitraums im Zusammenhang mit Artikel 49 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einem besonderen Verfahren unterliegen oder sich in vorübergehender Verwahrung befinden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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