In den AWA-News vom 29.03.2021 informierten wir über die bevorstehende Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 wurden laut BAFA nun wie angekündigt bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist derzeit nicht erforderlich, da diese bereits bis zum 31. März 2022 gültig ist. Mehr lesen…
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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