Für zivile Luftfahrzeuge, die mit einer Bewilligung zur Endverwendung importiert werden, entfällt die Angabe der Unterlagencodierung C072. Darüber informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info.
In der ATLAS-Info 2662/18 gab das ITZBund bekannt, dass für die Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen in die Endverwendung die Unterlagencodierung C072 aus technischen Gründen notwendig ist. Dieser Systemfehler wurde nun behoben.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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