Hand mit virtuellen Nachrichten

Brexit: Auswirkungen auf die Exportkontrolle

Mit Ablauf des 31.01.2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen.

Die Zustimmungen des britischen Unter- und Oberhauses, der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union sowie des Europäischen Parlaments zum Austrittsabkommen sind erfolgt, sodass die in den Art. 126ff. des Austrittsabkommens vorgesehene Übergangsfrist in Kraft treten kann (sog. geregelter Brexit). Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2020. Soweit das Austrittsabkommen keine abweichenden Sonderregelungen enthält, gilt das europäische Recht während der gesamten Übergangsphase für das Vereinigte Königreich unverändert fort.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs hat also bis zum 31.12.2020 keine exportkontrollrechtlichen Auswirkungen. Insbesondere ergeben sich keine neuen oder geänderten Genehmigungspflichten.

Ab dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich in exportkontrollrechtlicher Hinsicht als Drittland. Aus exportkontrollrechtlicher Sicht hat dies zur Folge, dass Lieferungen in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales) als Ausfuhren, und nicht mehr als Verbringungen, anzusehen wären. Hierdurch würden neue Genehmigungsplichten entstehen.

Detaillierte Informationen sowie Antworten auf häufige exportkontrollrechtliche Fragen zum Brexit finden Sie auf der Website des BAFA.


Die AWA informiert zum Thema

Ausführliche Informationen zum Status Quo des Brexits erhalten Sie auf der AWA-Außenwirtschaftskonferenz 2020 in Münster.

Der Brexit aus Umsatzsteuersicht wird auch ein Thema des International VAT Summits 2020 in Hamburg sein.

Quellenangaben

Brexit

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

AWA-Außenwirtschaftskonferenz
Zoll, Exportkontrolle, Umsatzsteuer – die Top-Themen 2020

Termin:

  • 27.02. bis 28.02.2020 in Münster

International VAT Summit 2020
Aktuelle Umsatzsteuerthemen länderübergreifend betrachtet

Termin:

  • 07.05. bis 08.05.2020 in Hamburg