(Schweiz) Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Des Weiteren wurde ein Eintrag korrigiert. Betroffen sind Personen, Gruppen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material, ein Verbot der Einreise in und der Durchreise durch die Schweiz sowie Finanzsanktionen. Die Änderungen traten am 04.02.2020 in Kraft.
Quellenangaben
Maßnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban
Änderung der Sanktionen gegen „Al-Qaïda“ und die Taliban – 05.02.2020
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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