Seit dem 1. Februar 2026 gelten in ATLAS-Ausfuhr wichtige Neuerungen, die BAFA und BMWE zur Vereinfachung und Beschleunigung der Exportkontrolle im Rüstungs- und Dual-Use-Bereich umgesetzt haben.
Im Mittelpunkt stehen die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 46 (u. a. für bestimmte Software- und Technologietransfers im Rahmen EVF-geförderter Projekte) sowie die Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 (Neuaufnahme Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als zugelassene Bestimmungsziele).
Für ATLAS stehen neue Codierungen zur Verfügung:
3LLC/A28: Allgemeine Genehmigung Nr. 28
3LLC/A46: Allgemeine Genehmigung Nr. 46
Die dazugehörigen Länderlisten wurden im ATLAS-Downloadbereich bereitgestellt:
I1228 (Zulässigkeit bei Verwendung der AGG Nr. 28)
I1246 (Zulässigkeit bei Verwendung der AGG Nr. 46)
Außerdem wurde die AGG Nr. 45 neu erteilt. Diese dient der nichtsensitiven Verbringung mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server. Auch bei weiteren AGG (Nr. 13, 17, 21 und 24) gibt es inhaltliche Änderungen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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