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ATLAS-Einfuhr: Info zu F-GAS/ODS-Dokumenten

Bei der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) ist die Übermittlung der Angaben zum Versender bzw. Ausführer derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für die Verarbeitung bestimmter CERTEX-Dokumente ist diese Angabe jedoch zwingend erforderlich. Betroffen sind eine Reihe von F-GAS-Dokumenten sowie das ODS-Dokument L100.

Daher müssen die Angaben zum Versender/Ausführer über folgende Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ übermittelt werden:

9DFO Versender/Ausführer (Name) 
9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer) 
9DFQ Versender/Ausführer (Land) 
9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl) 
9DFS Versender/Ausführer (Ort) 

Eine zusätzliche Angabe im Feld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung” ist nicht mehr erforderlich. Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen diese Angaben fehlen, werden nicht angenommen bzw. zurückgewiesen.
 

Quellenangaben

Angabe des Versenders / Ausführers für vZA/AZ bei F-GAS/ODS-Dokumenten 

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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