Zum 08.10.2017 haben sich Änderungen bei den Anmeldearten „CO“, „EU“ und „EX“ in Verbindung mit den Bestimmungsländern ergeben (siehe AWA Global News vom 26.09.2017).
Die von der EU vorgegebenen technischen Änderungen der Codelisten haben Auswirkungen auf die Abgabe der Ausfuhranmeldung für Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf. Bestimmte Regelungen sind anzuwenden, die Sie im Detail der ATLAS-Info 3878/17 des Informationstechnikzentrum Bund entnehmen können. Sobald diese Regelung nicht mehr anzuwenden ist, teilt das ITZBund dies in einer gesonderten ATLAS-Info mit.
Quellenangabe
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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